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Zweirad

Motorrad-Klassen im Überblick

Unsere Ausbildungsfahrzeuge wechseln ständig. Darum zeigen wir hier nur eine Auswahl.

Motorrad-Klasse A

Einschluss: AM, A1 und A2

Zweiräder (ab 24 Jahren) ohne Gewichts- und Leistungsbegrenzung, Dreiräder (ab 21 Jahren) ohne Gewichts- und Leistungsbegrenzung, bei mindestens 2 Jahren Vorbesitz Klasse A2 kein Mindestalter und keine Theorieprüfung, nur praktische Prüfung.

Motorrad-Klasse A2

Einschluss: AM und A1, ab 18 Jahre

Krafträder bis max. 35 kW, Leistungsgewicht mind. 5kg/kW 

Zur Info (gilt auch für A beschränkt Führerscheine):
Bei 2-jährigem Vorbesitz der Klasse A1 ( Achtung: gilt auch für „Altbesitzer“ mit einem vor dem 1.4.1980 erworbenem Führerschein der Klasse 3 oder 4) nur praktische Prüfung Pflicht – keine Theorieprüfung nötig!

Motorrad-Klasse A1

Einschluss: AM, ab 16 Jahre

Leichtkrafträder max. 125 ccm Hubraum und Motorleistung max. 11 kW und Leistungsgewicht mind. 10 kg/kW

Zur Info: Gilt auch für alle alte A1 – Führerscheine (vor 19.1.2013) und für „Altbesitzer“ mit einem vor dem 1.4.1980 erworbenem Führerschein der Klasse 3 oder 4, die 80 km/h - Regelung entfällt damit.

B 196

Schlüsselzahl 196

Zusatzausbildung zum Führen von Leichtkrafträdern (Hubraum 125 ccm, Nennleistung 11 kw, Leistungsgewicht max. 0,1kw/kg, Elektromotor: Verhältnis Leistung/Leermasse mind. 0,08 kw/kg).

Voraussetzungen: Mindestalter 25 Jahre, ununterbrochener Vorbesitz der Klasse B seit mind. 5 Jahren.

Diese Berechtigung gilt nur in Deutschland.

Zum Anfrageformular

Motorrad-Klasse AM

ab 15 Jahre

Bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres ist die Fahrerlaubnis mit der Auflage versehen, dass von ihr nur bei Fahrten im Inland Gebrauch gemacht werden darf.

Für alle AM-Fahrzeuge gilt:

  • bbH 45 km/h
  • Hubraum - Verbrennungsmotor max. 50 cm³ - Dieselmotor max. 500 cm³

a) Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge

ohne Beiwagen; Nenndauerleistung bei Diesel bzw. elektrischer Antriebsmaschine höchstens 4 kW.

b) Dreirädrige Kleinkrafträder

Nenndauerleistung bei Diesel bzw. elektrischer Antriebsmaschine höchstens 4 kW; Leermasse max. 270 kg.

c) Leichte vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge

Sitzplätze max. 2; Nenndauerleistung bei Diesel bzw. elektrischer Antriebsmaschine höchstens 6 kW (4 kW bei Quads); Leermasse max. 425 kg.

Zweirad-Klasse Mofa

ab 15 Jahre 

Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor, maximal 25 km/h bbH, Verbrennungsmotor bis 50 ccm Hubraum oder Elektromotor.

Team Fahrschule Bender