Klassen L & T
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Führerscheinklasse L
Ab 16 Jahre
Zugmaschinen, die nach Ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch Ihre Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden.
Nur theoretische Prüfung
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Führerscheinklasse T
ab 16 Jahre, (Einschluss AM und L)
Zugmaschinen mit einer durch die bbH von max. 40 km/h (ab 18 Jahren 60 km/h) auch mit Anhänger
selbstfahrende Arbeitsmaschinen/ Futtermischwagen mit einer durch die bbH von max. 40 km/h, die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- und forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (auch mit Anhänger)